Kosten
Nach der ersten Sitzung ( Dauer 50 min.) entscheiden Sie und wir, ob wir zusammenarbeiten können. Ihre Fragen zur Behandlungsmethode und zeitlichem Ablauf werden beantwortet.
Bei Neuanmeldungen : wir arbeiten nicht für gesetzliche Krankenkassen.
Die Kosten orientieren sich an dem derzeitigen Höchstsatz der z.Zt. gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Psychologischen Psychotherapeuten (GOP). Dieser Höchstsatz- der sich ändern kann- beträgt z.Zt. 92,50 Euro.
Privatkassen
Privatkassen und Beihilfe übernehmen in der Regel die Behandlungskosten. Nach antragsfreien bis zu 4 probatorischen Sitzungen muss ein Psychotherapieantrag an Ihre Privatkasse bzw. Ihre Beihilfe gestellt werden. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Kasse/ Beihilfe, in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen bezahlt werden.
Sie finden Ihren „Psychotherapie-Tarif“ auch in Ihren Privatkassenunterlagen unter „ Leistungen“. Bringen Sie diese Informationen mit in die erste Sitzung.
Selbstzahler
Sie können sich auch entscheiden, die Behandlungskosten selbst zu übernehmen. In diesem Fall sind Ihre Behandlungsinhalte und Ihre Diagnosen bei uns sicher. Wenn Sie im Staats- oder Kirchendienst tätig sind, könnte das für Sie bedeutsam sein. Diese Daten werden dann nur auf Ihren Wunsch hin an von Ihnen genannte Institutionen übermittelt.
Über den Kostensatz/ pro Sitzung entscheiden wir gemeinsam, indem wir festsetzen, welche Kostenhöhe pro Sitzung Sie tragen können und wir akzeptieren können.